Die Kosten der Autismusspezifischen Förderung, Therapie und Beratung können vom zuständigen Teilhabefachdienst Jugend übernommen werden. Rechtsgrundlagen sind hierfür:
- SGB VIII 35a i.V.m 30 / 31
- SGB VIII und IX: 35a i.v.m. 112 / 113
- SGB IX 113 i.v.m 79
Kontaktieren Sie mich gerne bei Fragen und Anmerkungen!